Info-Sammlung
für einen reibungslosen Caravan-Urlaub |
Um Ihren Reisemobilurlaub
so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir hier einige
Informationen zusammengetragen und geben sie hier wieder. Wegen Haftungsfragen verstehen Sie diese Informationen bitte unverbindlich und lesen hierzu auch unsere Haftungshinweise. |
Sollten Sie darüber hinaus weitere
Anregungen, Wünsche oder brauchbare Tipps für uns haben,
bitte teilen Sie uns Ihre Ideen einfach mit info@JE-Reisemobile.de,
gerne nehmen wir Ihre Vorschläge auf.
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Übernachten im Reisemobil: |
Spontan dort bleiben, wo es einem gefällt - das ist einer der Vorteile, die ein Reisemobil bietet. Wenn die Übernachtung nicht auf einem dafür eigens ausgewiesenen Stellplatz erfolgt, sollten allerdings ein paar Punkte beachtet werden, damit man auch verkehrsrechtlich auf der sicheren Seite ist: Im Allgemeinen wird in Deutschland die einmalige Übernachtung im Reisemobil auf einem allgemeinen Parkplatz oder auch am Straßenrand toleriert, solange dadurch nicht der Verkehr behindert wird, örtliche Parkvorschriften eingehalten werden und Anwohner bzw. Nachbarn nicht gestört werden. Die Straßenverkehrsordnung regelt nicht positiv, wo man überall parken kann, sondern enthält Bestimmungen, wo man nicht halten oder parken darf. Das heißt, Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das gilt natürlich auch für Reisemobile. Wenn man das Reisemobil nicht nur abstellt, sondern darin übernachten will, gilt dies nicht mehr so ohne Weiteres. Denn das Ruhen bzw. Übernachten im Reisemobil im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich nur zur Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit erlaubt. Das heißt, wiederholte Übernachtungen in Folge sind hier ebenso nicht gestattet wie der sog. Campingbetrieb, also das Aufstellen von Tisch und Stühlen, das Aufbauen eines Vorzeltes, das Aufspannen einer Markise oder Grillen vor dem Fahrzeug. Das nämlich wäre kein Parken zum Zweck der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit mehr, sondern eine Sondernutzung, für die es ausdrücklich eine Sondergenehmigung bedarf (Quelle: Verkehr&Recht, 2009). Aus diesem Grunde haben wir unseren Vermietfahrzeugen aktuelle Campingführer und Übersichten aller europäischen Reisemobil-Übernachtungsplätze beigelegt. Damit können Sie nicht nur Ihre Übernachtungsplätze vorab in aller Ruhe planen, sondern sorgen von Anfang an für einen reibungslosen und erholsamen Mobilurlaub, auch wenn sich spontan etwas ändern sollte. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hierbei mit unserer über 30-jährigen Erfahrung jederzeit zur Seite. |
Sicherheit im Reisemobil: |
Der Urlaub mit Caravan oder Reisemobil ist die schönste Zeit im Jahr und soll Erholung, Spaß und Freude an Land und Leuten bringen. Niemand und nichts sollte daher - bei etwas Vorsicht - diese schöne Urlaubsart vermiesen. Wir haben für Sie aus unseren langjährigen Erfahrungen einige Sicherheitsregeln zusammengestellt: |
Wertsachen im Reisemobil: |
Auf die Wertsachen von Wohnmobiltouristen haben es Diebe zur Zei tganz besonders in Südschweden (Nähe Göteborg an E6), Südfrankreich und in Süditalien abgesehen. Die Betroffenen hatten das Wohnmobil in den meisten Fällen an ruhigen Ecken von Autobahn-Raststätten abgestellt und darin übernachtet. Der Diebstahl selbst wird oft erst am nächsten Morgen entdeckt. Auch wenn in den meisten Urlaubsregionen vermutet wird, dass Campingplatzbetreiber selbst auf diese Art das freie Gratis-Übernachten einzuschränken versuchen, raten wir dringend auf Nummer sicher zu gehen und auf Campingplätzen oder auf Reisemobilhäfen zu übernachten. Die Campingplätze für die Anreise sollten vorab reservier, zumindest aber fest eingeplant werden. Unseren Kunden stehen hierfür aktuelle Campingführer und Reisemobil-Bordbücher sowie aktuelle Stellplatzverzeichnisse in unseren Fahrzeugen zur Verfügung, gerne sind wir Ihnen hierbei auch jederzeit behilflich. |
Warnwesten: |
Nahezu in allen Ländern sind Warnwesten mittlerweile Pflicht, zumeist genügt das Mitführen einer Weste wie Warndreieck und Verbandskasten. Jeder, der bei Unfall oder Panne das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verläßt, muss eine Warnweste tragen, auch Kinder. Aus Sicherheitsgründen ist es aber ratsam, Kinder schnellstmöglich aus der Gefahrenzone, z.B. hinter die Leitplanken bzw. auf den Grünstreifen zu bringen, wo sie einerseits sicherer sind und auch keine Warnwesten tragen müssen. Warnwesten gibt es für Kinder und auch in Übergrößen, sie sollten das europäische Kontrollzeichen EN471 tragen und gelb, rot oder orange sein. Aber bitte keine Panik, in unseren Vermietfahrzeugen liegen diese Westen bereits für alle Fälle gratis für Sie bereit ... |